Wohnungseigentum: Eigenmächtiges Handeln des Verwalters bei baulichen Veränderungen
Eine vom Verwalter veranlasste bauliche Veränderung am Gemeinschaftseigentum ohne Ermächtigungsbeschluss ist rechtswidrig. Ein einzelner Wohnungseigentümer kann die Beseitigung einer solchen baulichen Veränderung nur erreichen, indem er in der Wohnungseigentümerversammlung den Beschluss fassen lässt, dass auf Veranlassung der Gemeinschaft die bauliche Veränderung wieder beseitigt wird (AG Bergisch Gladbach v. 19.04.2023 – 71 C 9/23) Ein Wohnungseigentümer Mehr lesen…