bauliche Veränderung

Wohnungseigentum: Eigenmächtiges Handeln des Verwalters bei baulichen Veränderungen

Eine vom Verwalter veranlasste bauliche Veränderung am Gemeinschaftseigentum ohne Ermächtigungsbeschluss ist rechtswidrig. Ein einzelner Wohnungseigentümer kann die Beseitigung einer solchen baulichen Veränderung nur erreichen, indem er in der Wohnungseigentümerversammlung den Beschluss fassen lässt, dass auf Veranlassung der Gemeinschaft die bauliche Veränderung wieder beseitigt wird (AG Bergisch Gladbach v. 19.04.2023 – 71 C 9/23) Ein Wohnungseigentümer Mehr lesen…

Wohnungseigentum und Energiekrise: Schwimmbad und Sauna können nicht per Beschluss stillgelegt werden

In vielen Wohnungseigentümergemeinschaften gibt es heutzutage Einrichtungen, die nicht mehr zeitgemäß oder jedenfalls nicht mehr gewünscht sind, wie z. B. eine Müllabwurfanlage, die die Mülltrennung konterkariert oder ein Schwimmbad, das hohe Kosten verursacht und ökologisch fragwürdig ist. Rechtlich geht es im Kern um die praxisrelevante Frage, ob die in § 20 Abs. 1 WEG eröffnete Mehr lesen…