Nachbarstreit: BGH klärt Selbsthilferecht bei überhängenden Ästen
Ein Grundstücksnachbar darf überhängende Äste auch dann abschneiden, wenn dadurch das Absterben des Baums oder der Verlust seiner Standfestigkeit droht. Dies hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 11.06.2021 entschieden (V ZR 234/19). Das Selbsthilferecht aus § 910 BGB könne aber durch naturschutzrechtliche Regelungen eingeschränkt sein. Nachbar schnitt überhängende Äste abDie Parteien sind Nachbarn. Auf dem Grundstück der Kläger steht unmittelbar an Mehr lesen…