Wohnraummiete: Nachzahlungsforderungen aus Betriebskostenabrechnungen können fristlose Kündigung rechtfertigen

Nachzahlungsforderungen aus Betriebskostenabrechnungen gehören nicht ohne Weiteres zur (laufend zu zahlenden) Miete, so dass ein Verzug aus einer Nebenkostenabrechnung eine außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB grundsätzlich nicht rechtfertigen kann. Eine Rückstandshöhe von mindestens zwei Monatsmieten kann aber eine fristlose Kündigung nach § 543 Abs.…