Müllabwurfanlage

Wohnungseigentum und Energiekrise: Schwimmbad und Sauna können nicht per Beschluss stillgelegt werden

In vielen Wohnungseigentümergemeinschaften gibt es heutzutage Einrichtungen, die nicht mehr zeitgemäß oder jedenfalls nicht mehr gewünscht sind, wie z. B. eine Müllabwurfanlage, die die Mülltrennung konterkariert oder ein Schwimmbad, das hohe Kosten verursacht und ökologisch fragwürdig ist. Rechtlich geht es im Kern um die praxisrelevante Frage, ob die in § 20 Abs. 1 WEG eröffnete Mehr lesen…