Streitwert

Streitwert einer Klage auf Zahlung künftiger WEG-Hausgelder

Der Streitwert für eine Klage auf Zahlung künftiger WEG-Hausgelder (§ 258 ZPO) richtet sich nach dem 3,5-fachen Jahresbetrag, wenn der zugrundeliegende Wirtschaftsplan (wie üblich) eine Fortgeltungsklausel enthält (LG Karlsruhe, Beschl. v. 08.07.2022 – 11 T 42/22). Unser Praxishinweis: Die Entscheidung ist zutreffend. Bei wiederkehrenden Leistungen kann nach § 258 ZPO auch wegen der erst nach Erlass des Mehr lesen…

„Herr, vergib ihnen, denn sie wissen nicht, was sie tun“

von Rechtsanwalt Norbert Schneider An dieses Bibelzitat (Lukas 23:34) muss man unweigerlich denken, wenn man die Entscheidung des BAG vom 1.3.2022 – 9 AZB 38/21 (s. ZAP EN-Nr. 457/2022 betrachtet. Was war geschehen? Das LAG Berlin-Brandenburg hatte ein Berufungsurteil erlassen und den Gebührenwert für das Berufungsverfahren auf 13.650 EUR festgesetzt. Später hat es die Wertfestsetzung abgeändert und gegen diesen abändernden Mehr lesen…

Unzulässigkeit einer gestaffelten Wertfestsetzung

Eine zeitlich gestaffelte Wertfestsetzung ist unzulässig. Soweit sich die Anwaltsgebühren nach unterschiedlichen Werten richten, ist diese Wertfestsetzung dem Verfahren nach § 33 RVG vorbehalten (OLG Bremen, Beschluss vom 05.01.2022 – 2 W 56/21). Sachverhalt Der Kläger hatte zunächst einen Betrag in Höhe von 18.941,52 EUR eingeklagt. Vor der mündlichen Verhandlung hat er die Klage um Mehr lesen…