Nachbarstreit um Hecke: Kein Anspruch auf Rückschnitt bei treuwidrigem Verhalten
Wer selbst Regeln bricht, kann nach Treu und Glauben von Ansprüchen ausgeschlossen werden Ein Grundstückseigentümer kann von seinem Nachbarn nicht den Rückschnitt einer zu hohen Hecke verlangen, wenn er selbst an der Grundstücksgrenze nachbarrechtswidrige Bepflanzungen vorgenommen hat. In einem solchen Fall verhalte er sich treuwidrig, entschied das LG Frankenthal (Urt. v. 24.01.2024 – 2 S 85/23). Mehr lesen…