Vernehmungsterminsgebühr bei einer Videovernehmung (LG Osnabrück, Beschl. v. 17.6.2021 – 2 Qs 34/ 21)
Die Vernehmungsterminsgebühr Nr. 4102 Nr. 1 VV RVG entsteht auch dann, wenn sich der Rechtsanwalt bei dem Vernehmungstermin in einem Nebenraum, in dem eine Videoübertragung der Vernehmung gezeigt wurde, zumindest – zeitweise – zum Ende der Vernehmung hin anwesend war.