Wasseraustritt: Sondereigentümer muss Zutritt und Instandsetzung dulden
Bestimmungswidrige Wasseraustritte rechtfertigen es regelmäßig, den Wohnungseigentümer zum Zutritt zu seiner Sondereigentumseinheit und zur Duldung von Maßnahmen zur Beseitigung des Feuchtigkeitsaustritts zu verpflichten. Ist das Sondereigentum vermietet, kann die Gemeinschaft vom Sondereigentümer verlangen, auf seinen Mieter einzuwirken und diesen auf Duldung des Betretens der Wohnung in Anspruch zu nehmen (LG Berlin II 22.5.26, 56 S…