Unzulässigkeit einer gestaffelten Wertfestsetzung
Eine zeitlich gestaffelte Wertfestsetzung ist unzulässig. Soweit sich die Anwaltsgebühren nach unterschiedlichen Werten richten, ist diese Wertfestsetzung dem Verfahren nach § 33 RVG vorbehalten (OLG Bremen, Beschluss vom 05.01.2022 – 2 W 56/21). Sachverhalt Der Kläger hatte zunächst einen Betrag in Höhe von 18.941,52 EUR eingeklagt. Vor der mündlichen Verhandlung hat er die Klage um Mehr lesen…