Leistungen
UNSERE LEIDENSCHAFT IST DER ANWALTSBERUF,
UNSER INTERESSE GILT IHREM ANLIEGEN.
FAMILIEN- UND ERBRECHT
- Prüfung von Testamenten und Erbverträgen
- Übertragung und Vererbung von Grundbesitz
- Testamentsvollstreckungen
- Sicherung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
- Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
- vorweggenommene Erbfolge
- Vertretung in Erbprozessen (Anfechtung von Testamenten und anderen Verfügungen
von Todes wegen, Feststellung des Erbrechts, Pflichtteil, etc.) - Entwurf Ihrer Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsvollmacht
- Unterhaltsrecht
- Zugewinn
- Trennungen und Ehescheidungen mit Vermögens- u. Immobilienauseinandersetzungen
IMMOBILIENRECHT
- Gewerbliches Mietrecht
- Facility Management (z.B. Optimierung der Vermietung, rechtl. Betreuung v. Instandsetzungsmaßnahmen, Gewährleistungs- u. Forderungsmanagement)
- Wohnraummietrecht
- Wohnungseigentumsrecht
- Privates Baurecht und Werkvertragsrecht
- Grundstücks- und Immobilienkaufvertragsrecht
- Bauträgerrecht
- Pachtrecht
- Maklerrecht
- Privates Nachbarrecht
- Auseinandersetzungen von Grundstücksgemeinschaften
- Teilungs- u. Zwangsversteigerungsrecht
VERKEHRSRECHT
- Verkehrszivilrecht
- Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht
- Verkehrsstrafrecht
GEBÜHREN- UND KOSTENRECHT
Herr Rechtsanwalt Norbert Schneider ist einer der bundesweit renommiertesten Kenner des Gebühren- und Kostenrechts und wird in Fachkreisen als der „Gebührenpapst“ bezeichnet. Er berät und vertritt unsere Mandanten seit Jahren in diesem Spezialgebiet. Darüber hinaus steht er für Gutachtenerstattungen und Fortbildungen zur Verfügung. Sprechen Sie uns gerne an.
WEITERE LEISTUNGEN
- Gebühren- und Kostenrecht
- Erstattung von Rechtsgutachten
- Rechtliche Begleitung bei Immobilienerwerb und -veräußerung
- Beratung von Immobilienverwaltungen (WEG-Verwaltung, Miethausverwaltung, Sondereigentumsverwaltung, Gewerbeverwaltung)
- Vertragsprüfung und -gestaltung
- Forderungsmanagement
- Inhouse-Schulungen
UNSER SERVICE FÜR SIE
- schnelle und professionelle Hilfe
- erster Beratungstermin auf Wunsch innerhalb von 24 Stunden
- Rückruf innerhalb von 24 Stunden (an Werktagen)
- Besprechungstermine wahlweise an unseren Kanzleistandorten
- Ortstermine an Ihrem Wohn- oder Geschäftssitz nach Vereinbarung
- Erstberatung zum Festpreis
- transparente Honorargestaltung
- bundesweites Netzwerk spezialisierter Fachleute
- bundesweite Fortbildungsveranstaltungen
- umfassende Erreichbarkeit per Email, (Mobil-)Telefon und Telefax
- Online-Besprechungen
- WebAkte – Akteneinsicht rund um die Uhr