Norbert Monschau

Ihr Rechtsanwalt für
Eigentumswohnungen

Eigentumswohnungen – Konflikte lösen und Werte sichern

Bei Wohnungseigentum treffen oft unterschiedliche Interessen aufeinander. Themen wie Modernisierungen, Renovierungen oder Investitionen führen schnell zu Meinungsverschiedenheiten in der Eigentümergemeinschaft. Damit wichtige Entscheidungen nicht blockiert werden und Ihr Eigentum seinen Wert behält, unterstütze ich Sie bei allen Fragen – von der Verwaltung bis zum Verkauf. Ich unterstütze Wohnungs­eigentümer­gemeinschaften, einzelne Eigentümer und Hausverwaltungen, die bei der Verwaltung, baulichen Veränderungen oder in Streitfällen Hilfe benötigen. Egal, um was es geht – ich sorge dafür, dass Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können und sichere, praktikable Lösungen finden.

Ihr Weg zu Klarheit und reibungsloser Verwaltung

Häufige Fragen und Antworten​

In Wohnungs­eigentümer­gemeinschaften treffen unterschiedliche Interessen, Bedürfnisse und Vorstellungen der einzelnen Eigentümer aufeinander. Jeder Eigentümer besitzt nicht nur seine eigene Wohnung, sondern ist auch Miteigentümer an Gemeinschaftsflächen wie Treppenhäusern, Dächern, Fassaden oder Gärten. Entscheidungen über diese Gemeinschaftsbereiche müssen in der Regel gemeinsam getroffen werden, was häufig zu Konflikten führen kann. Die Gründe für Streitigkeiten sind vielfältig und betreffen oft folgende Themen:

►Lärm- oder Geruchsbelästigung:

Laute Musik, Partys, Renovierungsarbeiten oder alltägliche Aktivitäten können als störend empfunden werden. Ebenso können Gerüche, etwa aus der Küche oder durch Zigarettenrauch, für Spannungen sorgen, insbesondere wenn sie in benachbarte Wohnungen dringen.

►Unbefugte Nutzung von Gemeinschaftseigentum:

Gemeinschaftsflächen wie Treppenhäuser, Gärten oder Waschräume sind zur gemeinsamen Nutzung bestimmt. Konflikte entstehen, wenn einzelne Eigentümer diese Bereiche privat nutzen, z. B. durch das Abstellen von Gegenständen oder die eigenmächtige Gestaltung von Gemeinschaftsgärten.

►Mangelnde Pflege des Gemeinschaftseigentums:

Wenn sich einige Eigentümer nicht an der Instandhaltung beteiligen oder die Sauberkeit vernachlässigen, kann dies zu Frustration und Spannungen innerhalb der Gemeinschaft führen.

►Bauliche Veränderungen:

Maßnahmen wie der Einbau neuer Fenster, das Anbringen von Balkonen, einer Markise oder andere bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum erfordern in der Regel die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft. Uneinigkeit darüber, welche Maßnahmen zulässig oder notwendig sind, kann erhebliche Konflikte verursachen.

►Einhaltung der Hausordnung:

Regeln zu Ruhezeiten, Haustierhaltung oder der Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen sind in der Hausordnung festgelegt. Unterschiedliche Interpretationen oder das Missachten dieser Regeln führen oft zu Auseinandersetzungen.

►Beschlüsse der Eigentümerversammlung:

Entscheidungen über finanzielle Themen wie die Höhe des Hausgeldes, geplante Sanierungsmaßnahmen oder Anschaffungen für Gemeinschaftseinrichtungen bieten häufig Anlass für Streit. Uneinigkeit über die Kosten oder die Notwendigkeit solcher Maßnahmen kann zu erheblichen Spannungen innerhalb der Gemeinschaft führen.

Wie ich Ihnen helfe: Mit meinem umfassenden Wissen über die typischen Konflikte in Wohnungseigentümergemeinschaften setze ich mich gezielt für Ihre Interessen ein – sei es als Wohnungseigentümer oder als Vertreter der gesamten Gemeinschaft. Abhängig von Ihrem Mandat unterstütze ich Sie dabei, effektive und faire Lösungen zu finden, die den speziellen Anforderungen Ihrer Situation gerecht werden.

Wenn Sie als einzelner Eigentümer Unterstützung benötigen, vertrete ich Ihre individuellen Interessen und stelle sicher, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben. Ob es um die Einhaltung der Hausordnung, die Nutzung des Gemeinschaftseigentums oder die Anfechtung eines unrechtmäßigen Beschlusses geht – ich stehe an Ihrer Seite, um Ihre Anliegen rechtssicher und durchsetzungsstark zu vertreten. Gemeinsam analysieren wir die Situation und entwickeln eine Strategie, um Ihre Ziele zu erreichen.

Wenn Sie als Gemeinschaft handeln möchten, unterstütze ich die Eigentümergemeinschaft dabei, rechtssichere Entscheidungen zu treffen, die den Interessen der Mehrheit entsprechen und gleichzeitig rechtliche Konflikte vermeiden. Ob es um Sanierungsmaßnahmen, bauliche Veränderungen oder die Einhaltung der Gemeinschaftsordnung geht – ich sorge dafür, dass die Interessen aller Beteiligten berücksichtigt werden und langwierige Streitigkeiten vermieden werden. Durch meine Beratung stellen wir sicher, dass Beschlüsse klar formuliert, rechtssicher und für alle Eigentümer nachvollziehbar sind. Dadurch verhindern wir spätere Anfechtungen oder Missverständnisse. Ich unterstütze Sie auch bei der Planung von Versammlungen und der Kommunikation innerhalb der Gemeinschaft, um Spannungen frühzeitig zu entschärfen.

Erhaltungsmaßnahmen stellen oft eine Herausforderung dar, da sie mit hohen Kosten, komplexen Planungen und Abstimmungen innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft verbunden sind. Ein erfolgreicher Ablauf erfordert Transparenz, rechtssichere Beschlüsse und eine gerechte Kostenverteilung, um Konflikte zu vermeiden. Fehlerhafte Planungen oder mangelnde Einbindung der Beteiligten können nicht nur Unzufriedenheit hervorrufen, sondern auch zu rechtlichen Problemen führen.

Wie ich Ihnen helfe: Solche Baumaßnahmen sind oft anspruchsvolle Aufgaben – sowohl für Wohnungseigentümer als auch für Hausverwalter und die gesamte Eigentümergemeinschaft. Mit meinem umfassenden Wissen im Wohnungseigentumsrecht unterstütze ich Sie dabei, diese Maßnahmen rechtssicher, transparent und effizient zu planen und umzusetzen. Mein Ziel ist es, Ihre Interessen zu schützen und Konflikte zu vermeiden.

Für Wohnungseigentümer prüfe ich, ob die geplanten Maßnahmen notwendig, rechtlich zulässig und finanziell zumutbar sind. Ich helfe Ihnen, unfaire Kostenverteilungen oder unrechtmäßige Beschlüsse anzufechten und Ihre Position in der Eigentümerversammlung erfolgreich durchzusetzen. Dadurch stelle ich sicher, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben und Sie nicht mit ungerechtfertigten Kosten oder Einschränkungen belastet werden.

Für Hausverwaltungen biete ich rechtliche Unterstützung bei der Vorbereitung und Umsetzung von Sanierungsprojekten. Ich sorge dafür, dass alle rechtlichen Vorgaben eingehalten werden, Beschlüsse korrekt formuliert und rechtssicher beschlossen werden, und unterstütze bei der Kommunikation mit den Eigentümern. So können Maßnahmen effizient durchgeführt und spätere Anfechtungen vermieden werden.

Für Eigentümergemeinschaften setze ich mich umfassend ein, um Konsens und rechtssichere Entscheidungen zu fördern. Ich unterstütze die Gemeinschaft dabei, alle Eigentümer transparent und verständlich über geplante Maßnahmen zu informieren, faire Lösungen zu entwickeln und Streitigkeiten im Vorfeld zu vermeiden. Mein Ziel ist es, die Interessen der Gemeinschaft zu wahren und gleichzeitig dafür zu sorgen, dass die rechtlichen Anforderungen jederzeit erfüllt werden.

Sollte es zu Konflikten kommen, stehe ich der Eigentümergemeinschaft auch als rechtlicher Vertreter zur Seite – sowohl in außergerichtlichen Verhandlungen als auch vor Gericht. Ich vertrete Ihre Gemeinschaft durchsetzungsstark, um berechtigte Ansprüche durchzusetzen oder unzulässige Forderungen abzuwehren. Dabei achte ich darauf, dass die Entscheidungen auf einer soliden rechtlichen Grundlage beruhen und langfristig tragfähige Lösungen für die Gemeinschaft entstehen.

Mit meiner Unterstützung erhalten Sie nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern auch eine zuverlässige Vertretung in komplexen Konfliktsituationen. Mein Fokus liegt darauf, die Interessen der Eigentümergemeinschaft zu schützen und eine harmonische, effiziente Zusammenarbeit zu fördern – sowohl im Alltag als auch in herausfordernden rechtlichen Auseinandersetzungen.

Im Bereich des Sondereigentums dürfen Sie grundsätzlich frei über Umbauten entscheiden, solange diese die Grenzen des § 14 WEG einhalten. Das bedeutet, Ihre Maßnahmen dürfen die anderen Wohnungseigentümer nicht über das übliche Maß hinaus beeinträchtigen, etwa durch übermäßigen Lärm, Schmutz oder andere Belastungen. Andernfalls könnten Unterlassungs- und Rückbauverpflichtungen auf Sie zukommen.

Ein entscheidender Punkt ist die genaue Abgrenzung zwischen Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum. Häufig betrifft ein Umbau – z. B. Fenster, Wände oder die Heizungsanlage – auch Teile des Gemeinschaftseigentums, was zusätzliche Genehmigungen oder Beschlüsse erfordern kann.

Wie ich Ihnen helfe: Ich prüfe für Sie, ob Ihre geplanten Maßnahmen im Rahmen des Sondereigentums zulässig sind und ob Gemeinschaftseigentum betroffen ist. Ich berate Sie, wie Sie rechtliche Konflikte vermeiden, und unterstütze Sie dabei, notwendige Genehmigungen einzuholen oder sich gegen unberechtigte Ansprüche anderer Eigentümer zu wehren.

Der Umbau von Gemeinschaftseigentum ist ohne einen vorherigen Beschluss der Eigentümergemeinschaft oder ohne entsprechende Regelung in der Teilungserklärung nicht zulässig. Eigenmächtige Änderungen, wie das Entfernen einer Wand oder der Anbau von Gemeinschaftsbalkonen, können zu Rückbauverpflichtungen führen. Zusätzlich hat jeder Wohnungseigentümer das Recht, gegen unautorisierte Maßnahmen Unterlassungsansprüche geltend zu machen. Außerdem ist zu beachten, dass ein genehmigter Umbau nicht automatisch für zukünftige Rechtsnachfolger bindend ist. Diese könnten in bestimmten Fällen eine Rückabwicklung verlangen.

Wie ich Ihnen helfe: Ich kläre für Sie, ob Ihre geplanten Maßnahmen die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft erfordern, und begleite Sie rechtlich bei der Beschlussfassung. Sollten Sie als Wohnungseigentümer von unzulässigen Änderungen anderer betroffen sein, unterstütze ich Sie dabei, Ihre Rechte geltend zu machen und Rückbaumaßnahmen durchzusetzen.

Wenn Ihr Nachbar durch eigenmächtige Umbauarbeiten am Gemeinschaftseigentum Ihr Wohneigentum beeinträchtigt, können Sie sich dagegen wehren. Solche Umbauten verletzen oft die Rechte der übrigen Wohnungseigentümer, insbesondere wenn sie ohne Beschlussfassung oder Zustimmung der Eigentümergemeinschaft vorgenommen wurden. In diesen Fällen gilt der Nachbar rechtlich als „Störer“, und Sie können gemäß § 1004 BGB einen Rückbauanspruch geltend machen.

Neben dem Rückbauanspruch können Sie auch auf Unterlassung klagen, um weitere Beeinträchtigungen zu verhindern. Unter bestimmten Umständen ist es möglich, eine einstweilige Verfügung zu erwirken, um die Beeinträchtigung schnellstmöglich zu stoppen, beispielsweise bei akuter Gefahr oder fortdauernder Schädigung.

Wie ich Ihnen helfe: Ich prüfe, ob die Umbauten Ihres Nachbarn rechtlich zulässig sind und ob Ihr Wohneigentum unzulässig beeinträchtigt wird. Sollte dies der Fall sein, setze ich Ihre Ansprüche auf Rückbau oder Unterlassung konsequent durch – notfalls auch vor Gericht. Bei dringendem Handlungsbedarf beantrage ich eine einstweilige Verfügung, um weitere Schäden zu verhindern. Mein Ziel ist es, Ihre Rechte schnell und effektiv zu schützen und die Beeinträchtigungen zu beseitigen.

Eine Bauabweichung liegt vor, wenn die tatsächliche Bauausführung von dem im Aufteilungsplan vorgesehenen Zustand abweicht. Dies kann unbewusst oder absichtlich geschehen und betrifft häufig die Abgrenzung zwischen Gemeinschafts- und Sondereigentum. Die Konsequenzen solcher Abweichungen hängen davon ab, welche Bereiche betroffen sind und wie schwerwiegend die Abweichungen sind.

Häufige Probleme bei Bauabweichungen:

►Innerhalb des Sondereigentums: Änderungen, die nur die innere Gestaltung betreffen, sind meist unproblematisch, solange sie die Gemeinschaft nicht beeinträchtigen.

►Abweichungen im Gemeinschaftseigentum: Wenn die Bauausführung vom Aufteilungsplan abweicht, können betroffene Eigentümer die plangemäße Herstellung verlangen, insbesondere wenn öffentlich-rechtliche Anforderungen verletzt werden (z. B. fehlende Rettungswege).

►Veränderungen durch Bauträger: Werden nachträglich Änderungen am Gemeinschaftseigentum vorgenommen, ohne dass die Gemeinschaft zustimmt, kann dies Rückbauansprüche oder Anpassungen der Teilungserklärung zur Folge haben.

Wie ich Ihnen helfe: Ich unterstütze Sie bei allen rechtlichen Fragen rund um Bauabweichungen – sei es als einzelner Wohnungseigentümer, als Mitglied einer Eigentümergemeinschaft oder im Konflikt mit einem Bauträger. Zunächst prüfe ich, ob die Abweichungen von den Plänen rechtlich zulässig sind und welche Ansprüche Sie geltend machen können. Wenn Ihr Wohneigentum oder das Gemeinschaftseigentum durch die Bauabweichungen beeinträchtigt ist, setze ich Ihre Rechte konsequent durch, etwa auf plangemäße Herstellung oder Rückbau. Sollte eine Anpassung der Teilungserklärung notwendig sein, unterstütze ich Sie dabei, diese rechtlich korrekt umzusetzen. In Auseinandersetzungen mit Bauträgern kläre ich, ob ein Rückbau oder eine alternative Lösung erforderlich ist, und vertrete Ihre Interessen außergerichtlich und vor Gericht. Mein Ziel ist es, klare und faire Lösungen zu schaffen, die Ihre Rechte schützen und zukünftige Konflikte vermeiden.

Ein Negativbeschluss liegt vor, wenn ein Beschlussantrag, z. B. über eine bauliche Veränderung, in der Eigentümerversammlung abgelehnt wird. Der Verwalter verkündet den Beschluss als „nicht zustande gekommen“. Obwohl der Antrag abgelehnt wurde, hat der Negativbeschluss rechtliche Relevanz, da er anfechtbar ist. Er verändert die Rechtslage nicht, sondern bestätigt den bisherigen Zustand.

►Praxisbeispiel: Abgelehnte bauliche Veränderung

Ein Wohnungseigentümer möchte eine bauliche Veränderung vornehmen, z. B. den Anbau eines Balkons. Der entsprechende Antrag wird in der Eigentümerversammlung abgelehnt, sodass ein Negativbeschluss vorliegt. Dieser Negativbeschluss hindert den Eigentümer daran, die bauliche Veränderung durchzuführen. Wird sie dennoch umgesetzt, können die anderen Eigentümer auf Grundlage des Negativbeschlusses den Rückbau verlangen. Allerdings kann der Eigentümer jederzeit erneut eine Beschlussfassung beantragen oder eine sogenannte Beschlussersetzungsklage erheben, um die Zustimmung gerichtlich zu erstreiten.

Ein Negativbeschluss entfaltet keine dauerhafte Bindungswirkung („Sperrwirkung“) für zukünftige Entscheidungen über denselben Gegenstand. Die Eigentümergemeinschaft kann später unter veränderten Bedingungen erneut über den Antrag abstimmen. Allerdings wird ein Negativbeschluss bei Bestandskraft zur Grundlage für rechtliche Ansprüche, etwa bei einem Beseitigungsverlangen.

Wie ich Ihnen helfe: Ich unterstütze Sie bei der rechtlichen Bewertung eines Negativbeschlusses und setze Ihre Interessen durch: Wenn ein Antrag auf bauliche Veränderung abgelehnt wurde, prüfe ich, ob eine Anfechtungsklage oder eine Beschlussersetzungsklage gemäß § 44 WEG sinnvoll ist. Ich helfe Ihnen, Ihren Anspruch geltend zu machen und rechtssicher durchzusetzen. Wenn eine bauliche Veränderung trotz eines Negativbeschlusses vorgenommen wurde, unterstütze ich die Gemeinschaft dabei, Rückbaumaßnahmen oder Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Ich berate Sie, ob eine Anfechtungsklage oder eine direkte Zahlungsklage die bessere Strategie ist, insbesondere bei finanziellen Forderungen an den Verband. Mit meiner Unterstützung stellen wir sicher, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben, und setzen Ihre Interessen rechtlich durch – sowohl bei der Abwehr als auch bei der Durchsetzung von Maßnahmen.

Ich unterstütze Sie gezielt dabei, rechtswidrige Beschlüsse aufzudecken und Ihre Rechte zu schützen. Zunächst prüfe ich den Beschluss im Detail und kläre, ob er gegen rechtliche Vorgaben verstößt oder formelle Fehler enthält, wie z. B. eine fehlerhafte Ladung zur Versammlung oder eine unzureichende Beschlussfassung.

Ist der Beschluss tatsächlich rechtswidrig, leite ich für Sie die Anfechtung ein. Dabei sorge ich dafür, dass die gesetzliche Frist von einem Monat für die Anfechtung vor Gericht eingehalten wird. Ich formuliere die Klage so, dass Ihre Position klar und juristisch fundiert dargestellt wird, und vertrete Sie im gesamten Verfahren – sei es in Verhandlungen mit der Gegenseite oder vor Gericht.

Mit meiner Unterstützung stellen wir sicher, dass rechtswidrige Beschlüsse aufgehoben werden, bevor sie Ihnen oder der Eigentümergemeinschaft schaden. Ich vertrete Ihre Interessen mit Nachdruck und arbeite daran, eine rechtssichere und gerechte Lösung zu erzielen. So behalten Sie die Kontrolle über Ihre Rechte als Wohnungseigentümer.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Einfache und verständliche Beratung: Ich erkläre Ihnen die Zusammenhänge klar und verständlich, ohne juristisches Fachchinesisch.
  • Präventive Lösungen: Ich helfe Ihnen, Streit zu vermeiden und sichere Beschlüsse zu fassen.
  • Schnelle Unterstützung bei Konflikten: Bei Problemen stehe ich Ihnen als starker Partner zur Seite und vertrete Ihre Interessen.
  • Langjährige Erfahrung: Mit meiner Erfahrung im Wohnungseigentumsrecht finden wir immer die beste Lösung für Ihre Anliegen.