Scheidungsimmobilien – Der richtige Weg in Ihre Zukunft
Wenn eine Ehe endet, stehen viele Entscheidungen an – und es geht nicht nur um Gefühle. Die gemeinsame Immobilie, oft der wertvollste Besitz, wird zur Herausforderung. Ich helfe Ihnen, eine Lösung zu finden, die zu Ihrer neuen Lebenssituation passt und Ihre Interessen schützt.
Meine Unterstützung richtet sich an Menschen, die in einer Trennung stecken und vor der Herausforderung stehen, die gemeinsame Immobilie aufzuteilen. Egal, ob Sie die Immobilie behalten, verkaufen oder eine andere Lösung finden möchten – ich helfe Ihnen, die richtigen Entscheidungen zu treffen und auch finanziell gut aufgestellt zu sein.

Ihr Weg zu Klarheit und maßgeschneiderten Lösungen
Häufige Fragen und Antworten
Was passiert mit der gemeinsamen Immobilie bei einer Scheidung?
Bei einer Scheidung muss das Vermögen aufgeteilt werden, was bei einer Immobilie oft kompliziert ist. Es geht darum, wer was bekommt und wie bestehende Verträge und Darlehen geregelt werden.
Es gibt folgende Möglichkeiten:
- Die Immobilie wird vermietet und die Mieteinnahmen aufgeteilt
- Ein Partner behält die Immobilie und zahlt den anderen aus
- Die Immobilie wird gemeinsam verkauft und der Erlös wird aufgeteilt
- Das gemeinsame Kind erhält die Immobilie
- Die Immobilie wird in Eigentumswohnungen umgebaut. Jeder Partner erhält eine
Wohnung. - Die Immobilie wird teilungsversteigert, wenn man sich nicht einigt. Der Erlös wird aufgeteilt.
Wie ich Ihnen helfe: Ich prüfe alle Optionen, um die beste Lösung für Ihre Lebenssituation zu finden. Mein Ziel ist, dass Sie finanziell abgesichert sind und die Entscheidung für Sie passt.
Was ist ein Zugewinnausgleich und wie funktioniert er?
Bei einer Scheidung wird das Vermögen, einschließlich der Immobilien, beider Partner zum Zeitpunkt der Ehe (Anfangsvermögen) mit dem Vermögen zum Zeitpunkt der Scheidung (Endvermögen) verglichen. Der Zugewinn ist die Differenz zwischen dem Anfangs- und Endvermögen. Hat ein Partner während der Ehe mehr Vermögen hinzugewonnen als der andere, muss derjenige mit dem höheren Vermögenszuwachs einen Teil davon an den anderen Partner zahlen, um den Unterschied auszugleichen. Wichtig ist, dass nur eine Geldzahlung als Ausgleich möglich ist; die Übertragung von Gegenständen oder anderen Vermögenswerten ist rechtlich nicht zulässig.
Haben Sie eine Immobilie während der Ehe geerbt, wird es bei einem Zugewinnausgleich nicht berücksichtigt. Haben Sie die Immobilie allerdings gemeinsam mit Ihrem Partner modernisiert oder ausgebaut, gilt dies als Wertsteigerung, die wiederum in den Zugewinnausgleich zählt.
Wie ich Ihnen helfe: Ich stelle sicher, dass in Ihrem speziellen Fall das Anfangs- und Endvermögen korrekt berechnet und dokumentiert werden. Ich kläre für Sie, welche Vermögenswerte in den Zugewinn fallen und wie eventuelle Schulden berücksichtigt werden. Ich verhandele für Sie eine faire Ausgleichszahlung und formuliere eine rechtssichere Vereinbarung, um Ihr Vermögen zu schützen.
Wer bekommt bei einer Scheidung die Immobilie?
Wer bei einer Scheidung die Immobilie bekommt, hängt von verschiedenen Faktoren ab:
- Steht nur ein Partner im Grundbuch oder beide?
- Wurde die Immobilie während oder vor der Ehe erworben?
- Gibt es einen Ehevertrag, in dem die Vermögensaufteilung geregelt ist?
- Ist die Immobilie schon abbezahlt oder läuft noch eine Finanzierung?
Im besten Falle einigt sich das Paar einvernehmlich darüber, wer die Immobilie zu welchen Konditionen behält oder ob sie vielleicht verkauft und der Erlös aufgeteilt wird.
Wie ich Ihnen helfe: Ich schaue mir Ihre Situation genau an und sorge dafür, dass Sie bekommen, was Ihnen zusteht. Gemeinsam finden wir die beste Lösung, um Ihre persönlichen und finanziellen Interessen zu schützen. Ich entwerfe eine Vereinbarung, die Ihre Interessen ausreichend berücksichtigt und die Ihnen Rechtssicherheit gibt.
Was passiert, wenn ein Partner die Immobilie übernimmt?
Wenn einer die Immobilie übernimmt, müssen auch erbrechtliche Fragen geklärt werden. Es reicht nicht, sich einfach zu trennen – der andere Partner muss im Todesfall richtig abgesichert sein, damit es keine unerwarteten Ansprüche gibt.
Wie ich Ihnen helfe: Ich sorge dafür, dass alles rechtlich abgesichert ist. Wir regeln, was im Ernstfall passiert und stellen sicher, dass keine unerwünschten Ansprüche entstehen.
Können andere Personen, wie z.B. Schwiegereltern, Ansprüche an der Immobilie haben?
Ja, auch Schwiegereltern oder andere sogenannte „Dritte“ können Ansprüche geltend machen, wenn sie z.B. Geld investiert oder Arbeit in die Immobilie gesteckt haben.
Wie ich Ihnen helfe:
Ich prüfe sorgfältig, ob Ansprüche von Schwiegereltern oder anderen Dritten an Ihrer Immobilie bestehen könnten. Dazu analysiere ich die rechtliche Situation, z. B. bestehende Verträge oder mündliche Absprachen, und kläre, ob solche Ansprüche gerechtfertigt sind. Sollte dies der Fall sein, unterstütze ich Sie dabei, sich gegen unberechtigte Forderungen zu wehren und rechtssicher zu handeln. Gemeinsam entwickeln wir Strategien, um zukünftige Konflikte zu vermeiden, sei es durch vertragliche Regelungen oder durch Maßnahmen, die Ihr Eigentum und Ihr Vermögen schützen.
Wie wird der Wert der Immobilie bei einer Scheidung bestimmt?
Im Rahmen des Zugewinnausgleichs, also der Vermögensverteilung bei der Scheidung, kommt es darauf an, wie viel Ihr Grundbesitz wert ist. In einigen Fällen kann man sich auf einen bestimmten Wert einigen oder gemeinsam einen Gutachter beauftragen oder schließlich vor Gericht streiten.
Wie ich Ihnen helfe: Ich unterstütze Sie dabei, den Wert Ihrer Immobilie im Scheidungsfall fair und korrekt bestimmen zu lassen. Zunächst sorge ich dafür, dass der Bewertungsprozess transparent und nachvollziehbar ist, damit Ihre Interessen gewahrt bleiben. Sollte es zu Meinungsverschiedenheiten kommen, stehe ich Ihnen zur Seite und schütze Ihre Rechte bei der Vermögensaufteilung. Ich helfe Ihnen, einen geeigneten Sachverständigen für die Immobilienbewertung zu finden und kümmere mich darum, dass der Bewertungsprozess fair abläuft. Sollte eine gerichtliche Auseinandersetzung notwendig sein, vertrete ich Ihre Interessen kompetent, um eine gerechte Lösung zu erreichen. So vermeiden wir unnötige Konflikte und sorgen dafür, dass Sie erhalten, was Ihnen zusteht.
Wer zahlt und haftet für den Immobilienkredit bei einer Trennung oder Scheidung?
Wenn Ihre eine Immobilie durch einen Kredit finanziert wird, haften oft beide Eheleute, da sie den Kreditvertrag in der Regel gemeinsam unterzeichnet haben. Das bedeutet, beide sind der Bank gegenüber als Schuldner verantwortlich. Dies bietet der Bank zusätzliche Sicherheit, da sie bei Zahlungsproblemen von beiden Eheleuten die Rückzahlung verlangen kann.
Kommt es während der Kreditlaufzeit zu einer Trennung oder Scheidung, bleibt der Vertrag mit der Bank bestehen. Das heißt, beide Eheleute sind weiterhin gemeinsam für die Zahlung der Raten verantwortlich, unabhängig davon, wer die Immobilie nutzt oder wer Eigentümer bleibt.
Wird eine Vereinbarung getroffen, dass nur ein Ehepartner die Immobilie und die Kreditraten übernimmt, muss die Bank zustimmen, den anderen Ehepartner aus dem Vertrag zu entlassen. Die Bank prüft hierbei, ob der verbleibende Ehepartner allein die finanziellen Mittel hat, den Kredit weiter abzuzahlen.
Wie ich Ihnen helfe: Ich prüfe Ihren Kreditvertrag und berate Sie bei der Trennung und anstehenden Scheidung, wie die Zahlung der Raten und die Haftung am besten für Sie geregelt werden können. Auch unterstütze ich Sie bei der Verhandlung mit der Bank, falls Sie oder Ihr Ehepartner aus dem Vertrag entlassen werden soll.
Was ist zu beachten, wenn die gemeinsame Immobilie vermietet wird?
Wenn Sie eine gemeinsam genutzte Immobilie vermieten möchten, sind klare Absprachen essenziell. Themen wie der Mietvertrag, die Verteilung der Mieteinnahmen und die Verwaltung der Immobilie müssen abgestimmt werden. Die Mieteinnahmen können dabei helfen, den laufenden Kredit zu tilgen und mögliche Vorfälligkeitsentschädigungen zu vermeiden. Überschüsse können unter den Eigentümern aufgeteilt werden. Solange beide Partner als Eigentümer im Grundbuch stehen, sparen Sie sich auch zusätzliche Grundbuchkosten. Wichtige Punkte sind die Festlegung der Ansprechpartnerrolle für den Mieter, die jährliche Nebenkostenabrechnung und die Verantwortung für Reparaturen. Alternativ können Sie einen externen Verwalter einsetzen, der sich um die tägliche Verwaltung kümmert.
Wie ich Ihnen helfe: Ich sorge dafür, dass der Vermietungsprozess rechtssicher und effizient abläuft. Dazu entwerfe ich einen Mietvertrag, der Ihre Interessen schützt und Streitigkeiten vorbeugt. Ich berate Sie zu allen rechtlichen und steuerlichen Aspekten der Vermietung und unterstütze Sie dabei, eine einvernehmliche Lösung bei Meinungsverschiedenheiten zu finden. Zudem helfe ich Ihnen bei der Beauftragung eines Verwalters und prüfe dessen Vertrag, um Sie bestmöglich abzusichern.
Wie kann ich Streit über die Immobilie von Anfang an vermeiden?
Um Konflikte über eine gemeinsame Immobilie frühzeitig zu vermeiden, können klare vertragliche Regelungen getroffen werden. Ein Ehevertrag oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung bietet die Möglichkeit, potenzielle Streitpunkte präzise zu regeln. Diese Verträge legen fest, wie die Immobilie im Falle einer Trennung oder Scheidung aufgeteilt wird, wer eventuell bestehende Kredite übernimmt und wie die Nutzung der Immobilie während einer Trennungszeit gestaltet wird. Solche Vereinbarungen schaffen Klarheit und helfen, teure und langwierige Auseinandersetzungen zu vermeiden.
Neben der Regelung der Immobilie ist es wichtig, auch Unterhaltsfragen für den Ehepartner oder die Kinder zu klären, die erhebliche finanzielle Belastungen darstellen können. Klare Absprachen über den Ehegatten- und Kindesunterhalt im Vorfeld verhindern späteren Streit und Unsicherheiten. Unterhaltsregelungen können beispielsweise festlegen, wie die Belastungen zwischen den Parteien verteilt werden, insbesondere wenn die Immobilie der wesentliche Vermögenswert ist.
Wie ich Ihnen helfe: Ich berate Sie umfassend bei der Erstellung von Eheverträgen oder Scheidungsfolgenvereinbarungen, die alle relevanten Punkte abdecken: von der Verteilung der Immobilie und des Vermögens über die Übernahme von Krediten bis hin zu Unterhaltsregelungen. Gemeinsam entwickeln wir Lösungen, die Ihre Interessen schützen und für Klarheit im Falle einer Trennung oder Scheidung sorgen.