Norbert Monschau

Ihr Rechtsanwalt für
die Immobilie im Bau

Privates Baurecht – Ihr Projekt, rechtlich abgesichert​

Ein Bauvorhaben ist mehr als nur ein Vertrag – es ist eine Vision, die rechtlich auf sicheren Füßen stehen muss. Ob es um Baumängel, Vertragsgestaltung oder Streitigkeiten geht, ich unterstütze Sie dabei, klare Lösungen zu finden und Ihre Interessen zu wahren. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Ihr Bauprojekt ein Erfolg wird.

Ein Bauvorhaben ist ein spannendes Projekt, bringt aber auch rechtliche Fragen und Herausforderungen mit sich. Vom ersten Spatenstich bis zur Fertigstellung gibt es viele Stolpersteine. Ich helfe Ihnen, rechtliche Risiken zu vermeiden, Konflikte zu lösen und Ihr Bauvorhaben erfolgreich umzusetzen.

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Häufige Fragen und Antworten

Wenn bei Ihrem Bauvorhaben Mängel auftreten, haben Sie zunächst das Recht auf Nacherfüllung (Beseitigung der Mängel). Wird die Nacherfüllung verweigert, nicht fristgerecht durchgeführt oder schlägt sie fehl, können Sie die Vergütung mindern, Schadenersatz verlangen oder den Vertrag im Ausnahmefall kündigen. Wichtig ist, Mängel unverzüglich zu dokumentieren, schriftlich anzuzeigen und Fristen zur Beseitigung zu setzen.

 

Wie ich Ihnen helfe: Ich unterstütze Sie bei der rechtssicheren Mängelanzeige, dokumentiere die Mängel professionell und setze Ihre Ansprüche gegenüber dem Bauunternehmer oder weiteren Beteiligten effektiv durch.

Ein Zurückbehaltungsrecht steht Ihnen zu, wenn die geschuldete Leistung nicht vertragsgemäß erbracht wurde. Der einbehaltene Betrag muss jedoch in einem angemessenen Verhältnis zum Mangel stehen. Unberechtigte Einbehalte können den Vertragspartner zur Kündigung berechtigen oder Schadenersatzansprüche auslösen.

 

Wie ich Ihnen helfe: Ich prüfe die Höhe eines zulässigen Zurückbehaltungsrechts und verhindere rechtliche Risiken durch unberechtigte Einbehalte.

Vor der Abnahme liegt die Beweislast für die Mangelfreiheit der Bauleistung beim Bauunternehmer. Sie haben das Recht, die Abnahme zu verweigern, wenn die erbrachte Leistung nicht vertragsgerecht ist. Zudem können Sie vor der Abnahme Nachbesserungen verlangen und, falls erforderlich, eine angemessene Frist dafür setzen. Wichtig ist, dass vor der Abnahme keine uneingeschränkte Nutzung des Bauwerks erfolgt, da dies als eine Abnahme durch ein schlüssiges Verhalten gewertet werden könnte.

 

Wie ich Ihnen helfe: Ich berate Sie zu Ihren Rechten und Pflichten vor der Abnahme, begleite Sie bei der Mängelrüge und stelle sicher, dass Ihre Interessen bei der Abnahme und in der Phase davor rechtlich geschützt bleiben.

Kommt der Bauunternehmer in Verzug, sollten Sie ihn schriftlich und nachweislich zur Leistung auffordern und eine angemessene Nachfrist setzen. Bleibt die Nachfrist erfolglos, können Sie Schadenersatz fordern oder den Vertrag kündigen. Voraussetzung ist, dass die Verzögerung vom Unternehmer zu vertreten ist.

 

Wie ich Ihnen helfe: Ich analysiere die Ursachen der Verzögerung, berate Sie zur rechtssicheren Fristsetzung und unterstütze Sie bei der Durchsetzung von Schadenersatz oder einer Vertragskündigung.

Eine Kündigung des Bauvertrags ist aus wichtigem Grund möglich, wenn erhebliche Vertragsverstöße vorliegen, etwa dauerhafte Leistungsverzögerungen oder gravierende Mängel. Auch eine freie Kündigung ist möglich, allerdings entstehen dabei in der Regel Vergütungsansprüche des Unternehmers für erbrachte und vorbereitete Leistungen.

 

Wie ich Ihnen helfe: Ich prüfe, ob eine Kündigung gerechtfertigt ist, und begleite Sie bei der rechtssicheren Abwicklung, um Streitigkeiten zu vermeiden.

Der Bauunternehmer darf Mehrkosten nur verlangen, wenn diese vertraglich vereinbart sind oder sich aus nachträglichen Änderungen des Leistungsumfangs ergeben. Ohne entsprechende Vereinbarung haben Sie das Recht, auf der ursprünglichen Kalkulation zu bestehen.

 

Wie ich Ihnen helfe: Ich überprüfe Ihren Bauvertrag, berate Sie zu unberechtigten Forderungen und vertrete Ihre Interessen bei Streitigkeiten über Mehrkosten.

Für Planungsfehler haftet in der Regel der Architekt oder Ingenieur, wenn diese nachweislich fehlerhaft geplant oder überwacht haben und dadurch Schäden oder Mehrkosten entstanden sind. Wichtig ist, den Zusammenhang zwischen Fehler und Schaden zu belegen.

 

Wie ich Ihnen helfe: Ich helfe Ihnen, Ansprüche gegenüber Architekten und Ingenieuren durchzusetzen, sei es wegen fehlerhafter Planung, unzureichender Bauüberwachung oder anderer Pflichtverletzungen.

Bei einer Insolvenz des Bauunternehmers können Sie auf vertraglich vereinbarte Sicherheiten zurückgreifen, etwa Bürgschaften. Sind keine Sicherheiten vereinbart, hängt die Durchsetzung Ihrer Ansprüche von der Insolvenzmasse ab. Eine präzise Vertragsgestaltung im Vorfeld schützt vor solchen Risiken.

Wie ich Ihnen helfe: Ich prüfe Ihre Ansprüche und helfe Ihnen, Sicherheiten geltend zu machen oder Ihre Forderungen in der Insolvenz des Bauunternehmers bestmöglich abzusichern.

Bei Konflikten um Grenzbebauung, Abstandsflächen, Lärm oder andere Störungen ist ein sachlicher Umgang entscheidend. Häufig kann eine rechtliche Klärung oder ein Vergleich Streitigkeiten beenden, bevor sie eskalieren.

 

Wie ich Ihnen helfe: Ich vertrete Sie bei Verhandlungen mit Ihren Nachbarn, kläre Ihren Rechtsansprüche und helfe Ihnen, Ihre Interessen durchzusetzen.