Erbschaftsausschlagung nur „offline“: Fristgerechte Anfechtung nur in beglaubigter Form und als Originalurkunde möglich
Wenn der Erbe die Erbschaft nicht annehmen möchte, kann er dies durch eine sogenannte Ausschlagung erreichen – und zwar innerhalb von sechs Wochen ab Kenntnisnahme über den Erbfall. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, eine bereits erfolgte Ausschlagung durch eine Anfechtungserklärung innerhalb derselben Frist zu beseitigen. Das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg (OLG Bamberg, Beschl. v. 21.03.2022 –…
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