Die Anforderungen für eine „Enterbung“ sind hoch!
Auch wenn der Verstorbene nahe Angehörige enterbt hat, gehen diese in der Regel nach dem Gesetz nicht völlig „leer“ aus, sondern sie können einen sogenannten Pflichtteil beanspruchen, und zwar eine Geldforderung in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Um einem gesetzlichen Erben auch diesen Pflichtteil wirksam entziehen zu können, müssen Erblasser sowohl formal als auch Mehr lesen…