Gewerberaummiete: Kenntnis des Erwerbers von mündlichen Nebenabreden sperrt Schriftformkündigung
Der Erwerber einer vermieteten Immobilie kann sich nicht auf einen Schriftformverstoß berufen, wenn er vor dem Erwerb die über den schriftlichen Vertrag hinausgehende Nutzung des Mieters persönlich besichtigt und mit diesem ausdrücklich besprochen hat (OLG Nürnberg 24.3.26, 14 W 456/26). Sachverhalt: Die Mieterin nutzte ein gewerbliches Mietobjekt auf der Grundlage eines schriftlichen Mietvertrags. Ergänzend war…
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