Die aktuelle Düsseldorfer Tabelle (DT) 2024 beziffert Zahlbeträge für den Kindesunterhalt getrennt lebender Eltern. Sie ist zwar kein Gesetz – aber Familienrichter, Jugendamt und Rechtsanwälte nutzen sie regelmäßig zur Bedarfsermittlung. Für alle Familien, in denen bereits Unterhaltszahlungen laufen, entsteht automatischer Handlungsbedarf.
Wir erklären, was das für wen bedeutet!
1. Sie sind Unterhaltspflichtiger und zahlen aufgrund eines sogenannten dynamischen Titels (Jugendamtsurkunde, gerichtlicher Vergleich, Notarvertrag, Gerichtsbeschluss). Das bedeutet, dass Sie einen bestimmten Prozentsatz vom Mindestunterhalt schulden. Schauen Sie in die Tabelle, ermitteln in der Zeile, in der ganz rechts der Prozentsatz steht, den neuen Zahlbetrag (nach Kindergeldabzug) und überweisen ab Januar 2024 automatisch mehr für Ihre Kinder. Wenn Sie aber den Eindruck haben, dass das mehr ist, als Sie sich leisten können, müssen Sie rasch eine Abänderungsmöglichkeit des Titels prüfen. Denn auch die Einkommensrahmen haben sich verschoben, und die Selbstbehalte 2024 sind gestiegen. Eine Abänderung kann nicht rückwirkend erreicht werden, daher ist Eile geboten. Eine eigenmächtige Kürzung ist nicht anzuraten, wenn der Titel vollstreckbar ist.
2. Sie sind derjenige, bei dem die Kinder wohnen, und bekommen Unterhalt für die Kinder vom anderen Elternteil. Prüfen Sie im Januar, ob Sie den korrekten Betrag nach der neuen Tabellebekommen, sonst mahnen Sie den anderen bitte erst einmal selbst an, bevor Sie sich anwaltliche Hilfe holen. Wenn der Unterhalt tituliert ist, schuldet der andere die Erhöhung automatisch und gegebenenfalls rückwirkend ab Januar 2024. Für Sie entsteht daher kein Schaden, wenn Sie sich nicht sofort in den ersten Januartagen darum kümmern. Und wenn der Unterhalt nicht tituliert ist: Warum eigentlich nicht?
3. Ihre Kinder leben im Wechselmodell und es wurde bereits eine Quote der Haftungausgerechnet?
Dann müssen Sie nun prüfen, um wie viel sich der Bedarf des Kindes nach dem zusammengerechneten Einkommen nach der DT 2024 verändert. In Höhe der Quote der Differenz verändert sich auch die Zahlung. Vermutlich muss bei diesen Berechnungen ein Fachkundiger helfen.
4. In Ihrem Fall ist sowohl Kindesunterhalt als auch Trennungsunterhalt oder Nachscheidungsunterhalt geschuldet?
Dann bedenken Sie, dass die Erhöhung beim Kindesunterhalt eine Senkung des Trennungsunterhalts um 45 % der Differenz bewirkt. Wenn auch der Ehegattenunterhalt tituliert ist, müssen Sie die Chancen eines Abänderungsverfahrensprüfen lassen.
5. Sie zahlen Elternunterhalt für Mutter oder Vater im Heim und haben eigene unterhaltsberechtigte Kinder?
Dann sinkt 2024 Ihre Leistungsfähigkeit für die Eltern! Zahlen Sie an das Sozialamt auf keinen Fall den für 2023 errechneten Betrag weiter.
Unser Praxishinweis: Wer 2023 für ein vierjähriges Kind 312 EUR monatlich zahlen musste, weil er weniger als 1.900 EUR bereinigtes Einkommen hatte, muss 2024 nun 355 EUR monatlich zahlen. Ihm müssen mindestens 1.200 EUR verbleiben, gegebenenfalls mehr, sobald er erwerbstätig ist oder zwingend hohe Wohnkosten hat. Für ein 17-jähriges Kind von Bestverdienern steigt der Zahlbetrag von 1.051 EUR auf 1.165 EUR.