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Wäschelüften in WEG-Anlage ist erlaubt

Das Auslegen von trockener Wäsche am geöffneten Fenster zum Auslüften stellt keinen erheblichen Nachteil für die übrigen Wohnungseigentümer dar. Hierin liegt ein in vielen Haushalten übliches und sozialadäquates Verhalten (LG Karlsruhe v. 04.12.2023 – 11 S 85/21). Ein Wohnungseigentümer hängte morgens regelmäßig Kopfkissen und Bettdecken zum Lüften über die Fensterbrüstung des geöffneten Schlafzimmerfensters. Der Eigentümer Mehr lesen…

Abstellen von Sachen auf Gemeinschaftsflächen ist nicht erlaubt

Ob Schuhe, Kinderwagen, Fahrrad oder Blumenkübel. Immer wieder gibt es in Mehrfamilienhäusern Ärger, weil der Nachbar das Treppenhaus oder den Hausflur nutzt, um dort persönliche Sachen abzustellen. Eine aktuelle Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt zu diesem Thema stellen wir Ihnen vor. Das Abstellen von Gegenständen jeglicher Art (hier: Schuhe) auf Gemeinschaftsflächen ist von der zweckgebundenen Nutzung Mehr lesen…