Wäschelüften in WEG-Anlage ist erlaubt
Das Auslegen von trockener Wäsche am geöffneten Fenster zum Auslüften stellt keinen erheblichen Nachteil für die übrigen Wohnungseigentümer dar. Hierin liegt ein in vielen Haushalten übliches und sozialadäquates Verhalten (LG Karlsruhe v. 04.12.2023 – 11 S 85/21). Ein Wohnungseigentümer hängte morgens regelmäßig Kopfkissen und Bettdecken zum Lüften über die Fensterbrüstung des geöffneten Schlafzimmerfensters. Der Eigentümer Mehr lesen…