Bewertung

Anspruch auf Wertermittlung auch nach Veräußerung eines Erbstücks

Der Pflichtteilsberechtigte kann eine Wertermittlung verlangen, wenn die vom Erben vorgelegten Unterlagen und Auskünfte nicht ausreichen, sich ein Bild über den Wert des Nachlassgegenstands (hier: Immobilie) zu machen. Das gilt auch dann, wenn der Nachlassgegenstand vom Erben nach dem Erbfall veräußert wurde. Wir stellen ein praxisrelevantes, aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs vor (BGH, Urt. v. 29.09.2021 Mehr lesen…