WEG-Novelle – Erstellung der Jahresabrechnung: Die Gemeinschaft, nicht der Verwalter ist zu verklagen
Nach aktuellem Recht kann der einzelne Wohnungseigentümer keine Ansprüche gegen den Verwalter auf Pflichterfüllung geltend machen; es fehlt an der sogenannten Prozessführungsbefugnis. Der Anspruch auf ordnungsmäßige Verwaltung richtet sich gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, der gemäß § 18 Abs. 1 WEG die Verwaltung obliegt (AG Hannover v. 23.03.2021 – 483 C 13214/20). Mit dieser Begründung Mehr lesen…