Kindesunterhalt

Kein Wohnvorteil beim Kindesunterhalt: Mietfreies Wohnen darf nicht vom Zahlbetrag der Düsseldorfer Tabelle abgezogen werden

Ein typischer Fall: Eltern trennen sich, Vater zieht aus, Mutter und Kinder bleiben im gemeinsamen Eigenheim wohnen. Wenn dieses bereits abbezahlt ist oder der Vater die Kreditraten trägt, stellt sich in der Praxis immer wieder die Frage, was das für den Kindesunterhalt bedeutet. Denn in dem Warenkorb der Düsseldorfer Tabelle sind auch Wohnkosten enthalten, die Mehr lesen…