Klage

Streitwert einer Klage auf Zahlung künftiger WEG-Hausgelder

Der Streitwert für eine Klage auf Zahlung künftiger WEG-Hausgelder (§ 258 ZPO) richtet sich nach dem 3,5-fachen Jahresbetrag, wenn der zugrundeliegende Wirtschaftsplan (wie üblich) eine Fortgeltungsklausel enthält (LG Karlsruhe, Beschl. v. 08.07.2022 – 11 T 42/22). Unser Praxishinweis: Die Entscheidung ist zutreffend. Bei wiederkehrenden Leistungen kann nach § 258 ZPO auch wegen der erst nach Erlass des Mehr lesen…

WEG-Novelle – Erstellung der Jahresabrechnung: Die Gemeinschaft, nicht der Verwalter ist zu verklagen

Nach aktuellem Recht kann der einzelne Wohnungseigentümer keine Ansprüche gegen den Verwalter auf Pflichterfüllung geltend machen; es fehlt an der sogenannten Prozessführungsbefugnis. Der Anspruch auf ordnungsmäßige Verwaltung richtet sich gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, der gemäß § 18 Abs. 1 WEG die Verwaltung obliegt (AG Hannover v. 23.03.2021 – 483 C 13214/20). Mit dieser Begründung Mehr lesen…