Billigkeitsprüfung bei Versorgungsanrechten: Wer sein Anrecht aus privater Altersversorgungverschweigt, bekommt vom anderen auch nichts
Bei einer Ehescheidung werden alle Altersversorgungen mit dem jeweiligen Ehezeitanteil hälftiggeteilt. Um zu wissen, welche Versorgungsträger wegen eines solchen Auskunftsersuchens angeschriebenwerden müssen, füllen die Scheidungswilligen für das Gericht ein Formular (V10) aus, in dem sie jeweilsihre Versorgungsträger angeben. Der folgende Fall des Brandenburgischen Oberlandesgerichts (OLG)zeigt auf, welche betrügerischen Möglichkeiten des „Vergessens“ von Angaben es gibt, Mehr lesen…