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Nachbarstreit: BGH klärt Selbsthilferecht bei überhängenden Ästen

Ein Grund­stücks­nach­bar darf über­hän­gen­de Äste auch dann ab­schnei­den, wenn  da­durch das Ab­ster­ben des Baums oder der Ver­lust sei­ner Stand­fes­tig­keit droht. Dies hat der Bun­des­ge­richts­hof mit Urteil vom 11.06.2021 ent­schie­den (V ZR 234/19). Das Selbst­hil­fe­recht aus § 910 BGB könne aber durch na­tur­schutz­recht­li­che Re­ge­lun­gen ein­ge­schränkt sein. Nachbar schnitt überhängende Äste abDie Parteien sind Nachbarn. Auf dem Grundstück der Kläger steht unmittelbar an Mehr lesen…