Ehewohnungssache

Nicht zusammen einklagbar: Ansprüche zur Nutzungsentschädigung vor und nach der Scheidung sind getrennt zu behandeln

„Wir lassen uns erstmal scheiden und können danach immer noch die finanziellen Dinge klären“ – so häufig diese entspannt wirkende Vereinbarung auch getroffen wird, ist sie fast nie eine gute Idee. Auch nicht in diesem Fall, der vor dem Oberlandesgericht (OLG) Hamm landete (OLG Hamm, Beschl. v. 28.06.2023 – 5 UF 78/23). Mann und Frau Mehr lesen…