Effektive Räumungsvollstreckung

Beschränkter Vollstreckungsauftrag nach § 885 a ZPO („Berliner Modell“) umfasst nicht die Wegschaffung von Müll und Gerümpel Beantragt der Vermieter eine Räumungsvollstreckung nach § 885 a ZPO entsprechend dem „Berliner Modell“, so wird von der Vollstreckung nicht die Wegschaffung von Müll und Gerümpel umfasst. Vielmehr ist der Räumungstitel nach Durchführung der beschränkten Vollstreckung verbraucht (AG…