Immobiliendarlehen

Vermietungseinkünfte bei der Unterhaltsberechnung

Wenn es bei der Unterhaltsberechnung um Vermietungseinkünfte geht, genügt der Steuerbescheidallein nicht für die Berechnung. Denn der Familienrichter rechnet anders als das Finanzamt. Und somusste sich der Bundesgerichtshof (BGH) in einem aktuellen Urteil der Unterhaltsberechnung fürFälle annehmen, in denen der Unterhaltspflichtige in der Ehezeit kreditfinanzierte Immobilienerworben hat (BGH, Beschl. v. 15.12.2021 – XII ZB 557/20) Mehr lesen…