Marktmiete

Ehewohnung nach Trennung

Nutzungsvergütung und Wohnvorteil: Gemeinsame Immobilie muss für den Ehepartner, der sie alleine nutzt, finanziell noch tragbar sein Wenn Eheleute eine gemeinsame Immobilie besitzen und einer auszieht, wird sich die Frage nach einer „Miete“ stellen. Bei der Unterhaltsbemessung wird das dort rechnerisch über den „Wohnvorteil“ geregelt. In anderen Fällen muss gesondert eine „Nutzungsentschädigung“ verlangt werden. Dies Mehr lesen…