Mieterhöhung auf ortsübliche Vergleichsmiete: Ausstattung des Mieters wird nicht berücksichtigt
Eine vom Mieter auf eigene Kosten geschaffene Ausstattung der Mietsache (hier: Sammelheizung) bleibt bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete grundsätzlich auf Dauer unberücksichtigt (Anschluss an BGH v. 07.07.2010 – VIII ZR 315/09). Ein auf ein Leerfeld gestütztes Erhöhungsverlangen ist nicht prüffähig, da der Mieter nicht in die Lage versetzt wird, die Berechtigung des Verlangens auch Mehr lesen…