Prozessführungsbefugnis

Wohnungseigentum: Eigenmächtiges Handeln des Verwalters bei baulichen Veränderungen

Eine vom Verwalter veranlasste bauliche Veränderung am Gemeinschaftseigentum ohne Ermächtigungsbeschluss ist rechtswidrig. Ein einzelner Wohnungseigentümer kann die Beseitigung einer solchen baulichen Veränderung nur erreichen, indem er in der Wohnungseigentümerversammlung den Beschluss fassen lässt, dass auf Veranlassung der Gemeinschaft die bauliche Veränderung wieder beseitigt wird (AG Bergisch Gladbach v. 19.04.2023 – 71 C 9/23) Ein Wohnungseigentümer Mehr lesen…

WEG-Novelle – Erstellung der Jahresabrechnung: Die Gemeinschaft, nicht der Verwalter ist zu verklagen

Nach aktuellem Recht kann der einzelne Wohnungseigentümer keine Ansprüche gegen den Verwalter auf Pflichterfüllung geltend machen; es fehlt an der sogenannten Prozessführungsbefugnis. Der Anspruch auf ordnungsmäßige Verwaltung richtet sich gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, der gemäß § 18 Abs. 1 WEG die Verwaltung obliegt (AG Hannover v. 23.03.2021 – 483 C 13214/20). Mit dieser Begründung Mehr lesen…