Räumungsvollstreckung

Effektive Räumungsvollstreckung

Beschränkter Vollstreckungsauftrag nach § 885 a ZPO („Berliner Modell“) umfasst nicht die Wegschaffung von Müll und Gerümpel Beantragt der Vermieter eine Räumungsvollstreckung nach § 885 a ZPO entsprechend dem „Berliner Modell“, so wird von der Vollstreckung nicht die Wegschaffung von Müll und Gerümpel umfasst. Vielmehr ist der Räumungstitel nach Durchführung der beschränkten Vollstreckung verbraucht (AG Mehr lesen…