Verwirkung Affäre

Verwirkung von Trennungsunterhalt

Einseitiges schweres Fehlverhalten: Ehemann verwirkt seinen Unterhaltsanspruch durch zwei Jahre andauernde Affäre Trennungsunterhalt ist der Unterhalt, der ggfs. in der Zeit zwischen der Trennung der Eheleute und der Rechtskraft der Ehescheidung geschuldet ist. Man kann den Anspruch nicht befristen, kürzen oder zeitlich „abschmelzen“. Das kann für einen Unterhaltspflichtigen bei einem lange dauernden Scheidungsverfahren ärgerlich und Mehr lesen…