BGH

BGH schafft Klarheit: Baumfällkosten können umlegbare Betriebskosten sein

Lässt der Vermieter einen morschen Baum fällen, darf er die Kosten grundsätzlich auf die Mieter umlegen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (BGH, Urteil vom 10.11.2021 – VIII ZR 107/20). Die Formulierung „Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen“ in der Betriebskostenverordnung umfasse auch Baumfällarbeiten. Die erforderliche Beseitigung eines Baumes sei für den Mieter darüber hinaus kein Mehr lesen…

Anspruch auf Wertermittlung auch nach Veräußerung eines Erbstücks

Der Pflichtteilsberechtigte kann eine Wertermittlung verlangen, wenn die vom Erben vorgelegten Unterlagen und Auskünfte nicht ausreichen, sich ein Bild über den Wert des Nachlassgegenstands (hier: Immobilie) zu machen. Das gilt auch dann, wenn der Nachlassgegenstand vom Erben nach dem Erbfall veräußert wurde. Wir stellen ein praxisrelevantes, aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs vor (BGH, Urt. v. 29.09.2021 Mehr lesen…