Dönergrill

Wohnungseigentum: Unerlaubte Nutzung – Dönergrill ist kein „Laden“

Ein Dönergrill darf im Teileigentum „Laden“ nicht betrieben werden, da er typischerweise mehr stört als ein Ladengeschäft. Das hat das Amtsgericht (AG) München entschieden (AG München, Urt. v. 31.10.20 – 483 C 8260/19). Es liegt eine zweckbestimmungswidrige Nutzung vor. Auch wenn ein Bedeutungswandel bei dem Begriff „Laden“ in Betracht kommt, etwa nach Wegfall der Ladenschlusszeiten, Mehr lesen…