Verjährung

Wann dürfen Vermieter bei Schäden mit der Kaution aufrechnen?

Der BGH hat entschieden, dass die Aufrechnung mit einem verjährten Schadensersatzanspruch im Rahmen der Kautionsabrechnung auch dann möglich ist, wenn der Vermieter die ihm zustehende „Ersetzungsbefugnis“ (Schadensersatz in Geld statt Wiederherstellung der beschädigten Sache) nicht in unverjährter Zeit ausgeübt hat (BGH, Urt. v. 10.07.2024 – VIII ZR 184/23). Sachverhalt: Die Klägerin begehrt nach Beendigung des Mehr lesen…

BGH-Urteil: Wasserschaden vor über 30 Jahren verursacht – keine Verjährung!

Mietrechtliche Verjährung beginnt erst mit Wohnungsrückgabe Ein Schadensersatzanspruch des Vermieters kann vor Rückgabe der Mietsache nicht verjähren, auch wenn bereits mehr als 30 Jahre vom schadensauslösenden Ereignis an im laufenden Mietverhältnis vergangen sind. Vorrangig anzuwenden ist laut Bundesgerichtshof (BGH) die sechsmonatige Verjährungsfrist des § 548 BGB, die den Vermieter zu einer möglichst raschen Klärung seiner Mehr lesen…