vertragswidriger Gebrauch

Abstellen von Sachen auf Gemeinschaftsflächen ist nicht erlaubt

Ob Schuhe, Kinderwagen, Fahrrad oder Blumenkübel. Immer wieder gibt es in Mehrfamilienhäusern Ärger, weil der Nachbar das Treppenhaus oder den Hausflur nutzt, um dort persönliche Sachen abzustellen. Eine aktuelle Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt zu diesem Thema stellen wir Ihnen vor. Das Abstellen von Gegenständen jeglicher Art (hier: Schuhe) auf Gemeinschaftsflächen ist von der zweckgebundenen Nutzung Mehr lesen…