Folgen der Unfallflucht: Wer wesentliche Feststellungen zum Versicherungsfall unmöglich macht, verliert den Versicherungsschutz
Ausgangslage: Verlässt ein Unfallbeteiligter den Unfallort, ohne die Polizei und/oder seine Kaskoversicherung zu informieren, kann das die vertragliche Wartepflicht der Kfz-Versicherung verletzen. Ob dies auch für Fälle ohne andere Unfallbeteiligte gilt – etwa bei einer beschädigten Leitplanke -, musste hier das Oberlandesgericht Koblenz (OLG) bewerten (OLG Koblenz, Beschl. v. 11.12.2020 – 12 U 235/2). Sachverhalt:…
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