Unpünktliche Mietzahlung rechtfertigt fristlose Kündigung nach Abmahnung
Zahlt der Mieter trotz einer auf unpünktliche Mietzahlungen gestützten ersten Kündigung weiterhin unpünktlich, rechtfertigt dies die außerordentliche Kündigung nach § 543 Abs. 1 BGB. Die erste Kündigung entfaltet dabei jedenfalls Abmahnwirkung – unabhängig von ihrer eigenen Wirksamkeit (AG Essen 17.3.26, 138 C 288/25). Sachverhalt: Der Mieter zahlte die Miete über mehrere Monate hinweg unpünktlich. Die…