Ehewohnung: Schlossaustausch nicht erlaubt – Wer im Streit aus der Ehewohnung geht, verliert nicht seine Rechte
Wenn Ehekonflikte unerträglich werden, packt mancher rasch eine Tasche und geht „erstmal“ – um dann später festzustellen, dass die Schlösser ausgetauscht wurden und er nicht mehr in die Ehewohnung hineingelassen wird. Das muss er aber rechtlich nicht hinnehmen, wie der folgende Fall des Oberlandesgerichts (OLG) Celle zeigt (OLG Celle, Beschl. v. 10.08.2022 – 21 WF Mehr lesen…