Erweiterter Gerichtsstand der Erbschaft: Zuständigkeit richtet sich bei güterrechtlicher Lösung nach letztem Gerichtsstand des Erblassers
Ausgangslage: Für ein und denselben Lebenssachverhalt können unter Umständen unterschiedliche Gerichte zuständig sein. Wer hierzu nicht rechtzeitig fachlichen Rat einholt, zahlt mit Zeit und Geduld. Welches Gericht im Fall einer sogenannten güterrechtlichen Lösung zuständig ist, war Gegenstand der folgenden Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle (OLG Celle, Beschl. v. 22.03.2021 – 17 AR 3/2). Von einer güterrechtlichen…