Vermieter

Eigenbedarfskündigung

Kündigung für mehrere namentlich unbenannte Kinder ist unwirksam Eine Eigenbedarfskündigung, mit der die zukünftige Nutzung einer Wohnung für mehrere nicht namentlich benannte Kinder des Vermieters geltend gemacht wird, verstößt gegen § 573 Abs. 2 BGB und ist unwirksam (LG Berlin, Urt. v. 14.02.2023 – 67 S 288/22). Ein Vermieter – Vater von vier Kindern – Mehr lesen…

BGH-Urteil: Wasserschaden vor über 30 Jahren verursacht – keine Verjährung!

Mietrechtliche Verjährung beginnt erst mit Wohnungsrückgabe Ein Schadensersatzanspruch des Vermieters kann vor Rückgabe der Mietsache nicht verjähren, auch wenn bereits mehr als 30 Jahre vom schadensauslösenden Ereignis an im laufenden Mietverhältnis vergangen sind. Vorrangig anzuwenden ist laut Bundesgerichtshof (BGH) die sechsmonatige Verjährungsfrist des § 548 BGB, die den Vermieter zu einer möglichst raschen Klärung seiner Mehr lesen…

Mieterhöhung auf ortsübliche Vergleichsmiete: Ausstattung des Mieters wird nicht berücksichtigt

Eine vom Mieter auf eigene Kosten geschaffene Ausstattung der Mietsache (hier: Sammelheizung) bleibt bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete grundsätzlich auf Dauer unberücksichtigt (Anschluss an BGH v. 07.07.2010 – VIII ZR 315/09). Ein auf ein Leerfeld gestütztes Erhöhungsverlangen ist nicht prüffähig, da der Mieter nicht in die Lage versetzt wird, die Berechtigung des Verlangens auch Mehr lesen…

BGH schafft Klarheit: Baumfällkosten können umlegbare Betriebskosten sein

Lässt der Vermieter einen morschen Baum fällen, darf er die Kosten grundsätzlich auf die Mieter umlegen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (BGH, Urteil vom 10.11.2021 – VIII ZR 107/20). Die Formulierung „Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen“ in der Betriebskostenverordnung umfasse auch Baumfällarbeiten. Die erforderliche Beseitigung eines Baumes sei für den Mieter darüber hinaus kein Mehr lesen…

Miete und Wohnungseigentum: Starkregen und Hochwasser

Wer kommt für die Schäden auf? Viele Häuser, Wohnungen und Keller sind nach der fatalen Hochwasserkatastrophe schwer beschädigt oder sogar völlig zerstört. Die große Sorge um die Schadensbeseitigung trifft Immobilieneigentümer, Vermieter und Mieter gleichermaßen. – Ein erster Überblick – Instandsetzungspflicht des Vermieters Der Vermieter hat dem Mieter den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache zu überlassen und Mehr lesen…