Wohnvorteil

Ehewohnung nach Trennung

Nutzungsvergütung und Wohnvorteil: Gemeinsame Immobilie muss für den Ehepartner, der sie alleine nutzt, finanziell noch tragbar sein Wenn Eheleute eine gemeinsame Immobilie besitzen und einer auszieht, wird sich die Frage nach einer „Miete“ stellen. Bei der Unterhaltsbemessung wird das dort rechnerisch über den „Wohnvorteil“ geregelt. In anderen Fällen muss gesondert eine „Nutzungsentschädigung“ verlangt werden. Dies Mehr lesen…

Getrennt unter einem Dach: Unterhaltsberechnung bei wirtschaftlicher Verflechtung

Vieles spricht für eine Trennung „im Guten“ – gerade wenn es gemeinsame Kinder gibt. Dennoch kann es zu finanziellen Streitigkeiten kommen, die mitunter nur mit gerichtlicher Hilfe gelöst werden können. Der Fall: Eheleute hatten eine ungewöhnliche Umsetzung ihrer Trennung gewählt: Schon seit fünf Jahren wohnten sie getrennt unter einem Dach im Einfamilienhaus, das dem Ehemann Mehr lesen…

Kein Wohnvorteil beim Kindesunterhalt: Mietfreies Wohnen darf nicht vom Zahlbetrag der Düsseldorfer Tabelle abgezogen werden

Ein typischer Fall: Eltern trennen sich, Vater zieht aus, Mutter und Kinder bleiben im gemeinsamen Eigenheim wohnen. Wenn dieses bereits abbezahlt ist oder der Vater die Kreditraten trägt, stellt sich in der Praxis immer wieder die Frage, was das für den Kindesunterhalt bedeutet. Denn in dem Warenkorb der Düsseldorfer Tabelle sind auch Wohnkosten enthalten, die Mehr lesen…