Eigenbedarfskündigung
Kündigung für mehrere namentlich unbenannte Kinder ist unwirksam Eine Eigenbedarfskündigung, mit der die zukünftige Nutzung einer Wohnung für mehrere nicht namentlich benannte Kinder des Vermieters geltend gemacht wird, verstößt gegen § 573 Abs. 2 BGB und ist unwirksam (LG Berlin, Urt. v. 14.02.2023 – 67 S 288/22). Ein Vermieter – Vater von vier Kindern – Mehr lesen…