Immobilienrecht / von

Nachbarrecht: Taubenfütterung darf nicht zur Beeinträchtigung des Nachbargrundstücks führen

Eine Frau hatte immer wieder größere Mengen Brot sowie sonstige Lebensmittel auf ein
Garagendach geworfen und dadurch Tauben und andere Vögel angelockt. Da Tiere eben auch spezielle
Essensvorlieben haben, verschleppte das Geflügel das Brot unter anderem auch auf die
Nachbargrundstücke. Ein Nachbarehepaar klagte dagegen an und machte geltend, dass es zur
Verschmutzung seines Grundstücks komme. Vor allem aber seien ihre im Garten lebenden Schildkröten
gefährdet, denn diese würden krank, wenn sie das ausgelegte Brot fressen.
Nach einem Urteil des Landgerichts Frankenthal (Urt. v. 24.04.2021 – 2 S 199/20) hat die Frau künftig die Fütterung zu unterlassen, damit es nicht zu Beeinträchtigungen des Nachbargrundstücks kommt. Hält sie sich nicht daran, muss sie mit einem erheblichen Ordnungsgeld oder sogar einer Ordnungshaft rechnen. Diese recht heftig erscheinende
Androhung war in den Augen des Landgerichts erforderlich, damit die Frau ihre falsch verstandene Tierliebe
künftig unterlässt.


Unser Praxishinweis: Niemand muss eine Verschmutzung seines Grundstücks hinnehmen, die von einem Dritten
verursacht wird. Deshalb können sich Nachbarn auch gegen eine unrechtmäßige Fütterung von Tauben
wehren. Es besteht ein Unterlassungsanspruch. Lassen Sie sich rechtzeitig über die Chancen und Risiken der Durchsetzung Ihrer Ansprüche oder über die Erfolgsaussichten der Abwehr unberechtigter Ansprüche beraten.